Apartment Management SKINNER
Inhaber: Manuela Skinner, Annastr. 8, 82467 Garmisch-Partenkirchen
Stand 01.10.2021
1 Geltungsbereich
Apartment Management SKINNER
Manuela Skinner
Annastr. 8
82467 Garmisch-Partenkirchen
Vertragspartner sind grundsätzlich der Wohnungseigentümer der Unterkunft und der Gast. „Apartment Management SKINNER“ tritt als Vermittler und im Auftrag des Eigentümers auf. Für die Erfüllung der Vermieterpflichten und die Richtigkeit der Angaben zum Ferienobjekt (Ferienwohnung/-haus) haftet ausschließlich der Eigentümer, nicht der Vermittler „Apartment Management SKINNER“.
Über die Webseite gapa-ferien.de präsentiert Apartment Management SKINNER eine Auswahl an Ferienobjekten und ermöglicht es diese entweder online zu buchen oder ein unverbindliches Angebot anzufordern.
Nachfolgende allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Reservierungen und Verträge bezugnehmend auf alle Unterkünfte, die auf der Seite „gapa-ferien.de“ und über die E-Mailadressen info@am-skinner.de und reservierung@gapa-ferien.de durch die Firma „Apartment Management SKINNER – Inh. Manuela Skinner“ vermittelt werden.
Apartment Management SKINNER schließt als Vermieter im Namen und auf Rechnung des Wohnungseigentümers mit dem Vertragspartner einen Beherbergungsvertrag.
Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Vertragspartners (Gast) durch den Vermieter und mit dem Erhalt der verbindlichen Buchungsbestätigung zustande.
2 Buchungsbedingungen
Wenn die gewünschte Unterkunft in dem gewünschten Zeitraum bereitgestellt werden kann, erhält der Vertragspartner vom Vermieter per E-Mail, eine verbindliche Buchungsbestätigung zur gewünschten Unterkunft. Oder er erhält ein unverbindliches Angebot über eine Auswahl an freien Unterkünften.
Der Miet- bzw. Beherbergungsvertrag kommt mit Erhalt der verbindlichen Buchungsbestätigung zustande und verpflichtet rechtskräftig zur Zahlung des Vertragspartners.
Die Reservierungs- bzw. Buchungsbestätigung stellt sogleich die Gesamtrechnung und den Beherbergungsvertrag dar. Mit dem Vertragsabschluss akzeptiert der Vertragspartner die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.1 Zahlung
Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Anzahlung auf das Konto des Vermieters seine Gültigkeit.
Die Anzahlung in Höhe von 30% des Mietbetrages ist bis 30 Tage vor Anreise zu zahlen.
Die Restzahlung ist bis spätestens 14 Tage vor Anreise fällig.
Wenn zwischen Vertragsabschluss und Reiseantritt weniger als 14 Tage liegen, ist der Gesamtbetrag innerhalb von 5 Werktagen zu begleichen, aber spätestens am Anreisetag.
Neben dem Reisepreis sind die Kosten für Endreinigung und die örtliche Kurtaxe vor Anreise zu zahlen. Nebenkosten wie Wasser, Strom und Heizung sind im normalen Umfang im Mietpreis enthalten.
Gebühren, die durch Zahlungen aus dem Ausland entstehen (z.B. PayPal, Überweisung oder ähnlichem) sind vom Gast zu tragen.
Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer soweit nicht anders angegeben.
Erhöht sich zwischen Vertragsabschluss und Anreise aufgrund geänderter gesetzlicher Vorschriften die Mehrwertsteuer und/oder ändert sich der geltende Kurbeitrag im jeweiligen Ort, so erhöht sich auch der Gesamtpreis um den entsprechenden Prozentsatz/Betrag.
Preisnachlässe und/oder Sonderangebote können nicht mehr genutzt werden, wenn die Buchungsbestätigung versendet wurde. Diese müssen bei der Buchung genannt (per Telefon) oder eingegeben (per Internet) werden.
Bei groben Verstößen gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die jeweilige Hausordnung des Beherbergungsbetriebs ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen.
Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung der Mietsumme oder eine Entschädigung besteht nicht.
2.2 Anreise / Abreise
Die Schlüsselübergabe, sowie -abgabe erfolgt nach Rücksprache mit dem Vermieter.
Am Anreisetag steht Ihnen die Ferienwohnung ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 18:00 Uhr erfolgen, muss dies vorher mit dem Vermieter abgesprochen werden.
Die Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr erfolgen. Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 60 Minuten hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge.
Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden.
Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.
Die Unterkunft ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Verursachte Abfälle, insbesondere Pfandflaschen und Altglas sind eigenständig zu entsorgen.
2.3 Rücktritt vom Beherbergungsvertrag
Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Der Tag, an dem die Benachrichtigung über den Wunsch zum Rücktritt beim Vermieter eingeht, ist der Tag dessen Datum zur Festsetzung der Höhe der Stornogebühren genutzt wird.
Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet:
Die eventuelle Rückerstattung von Stornierungsvorgängen erfolgen erst nach dem ursprünglich gebuchten Abreisedatum.
Die Erhebung des Stornobetrages bezieht sich auf den reinen Mietpreis. Die weiteren Kosten, die aufgrund der Stornierung nicht anfallen wie Endreinigung und Kurtaxe, werden dem Vertragspartner in jedem Fall vollständig zurückerstattet.
Beim Vorliegen eines offiziellen Beherbergungsverbots für das Reisegebiet und für den gebuchten Reisezeitraum, ist eine kostenfreie Stornierung jederzeit möglich.
Im Falle einer kostenpflichtigen Stornierung bemüht sich der Vermieter, die Unterkunft für den stornierten Zeitraum weiter zu vermieten.
Sollte der Vermieter die Unterkunft erfolgreich weitervermieten, entfallen die Stornogebühren für alle weiter vermieteten Nächte für den Gast.
Bei einer Stornierung vor Ort und somit einer früheren Abreise als ursprünglich gebucht, sind die vollen Kosten der nicht in Anspruch genommenen Übernachtungen, sowie in Anspruch genommene Extras vom Vertragspartner zu bezahlen.
2.4 Kurtaxe und Gästekarte
Personen, die sich zu Kur- oder Erholungszwecken im Landkreis Garmisch-Partenkirchen aufhalten, ohne dort ihre Hauptwohnung im Sinne des Melderechts zu haben, sind verpflichtet, einen Kurbeitrag des jeweiligen Ortes pro Person und Tag zu entrichten.
Diese Verpflichtung ist nicht davon abhängig, ob Einrichtungen, die zu Kurzwecken dienen, tatsächlich in Anspruch genommen werden.
Der Kurbeitrag ist ein festgelegter und zweckgebundener Beitrag, aus dessen Erlösen "zu Kurzwecken bereitgestellte Anlagen" erschlossen und unterhalten werden und ist vor Anreise an den Vermieter zu entrichten.
Von der Zahlung des Kurbeitrags sind befreit:
- Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr;
- Schwerbehinderte mit einem Behinderungsgrad von 100 %;
- Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 80%, die laut amtlichem Ausweis auf ständige Begleitung angewiesen sind;
- Personen, deren Aufenthalt im Kurgebiet ausschließlich geschäftlichen Zwecken dient. Der geschäftliche Zweck ihres Aufenthaltes muss durch ein Schreiben ihres Arbeit-gebers oder anderweitig nachwiesen werden.
Eine Kurbeitragsbefreiung ist vor Anreise, spätestens unverzüglich nach Ankunft dem Vermieter unter Vorlage des Ausweises zu beantragen.
Jeder Gast bekommt bei seiner Ankunft (oder bei Spätanreisen am Folgetag) eine Gästekarte vom Vermieter ausgehändigt. Sie ist nicht übertragbar und nur vollständig ausgefüllt für die Dauer des registrierten Aufenthaltes gültig.
3 Aufenthalt
3.1 Übergabe, Nutzungsberechtigung und Haftung
Die Ferienwohnung wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben.
Bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort dem Vermieter gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.
Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus/ -wohnung, Inventar wie z.B. Möbel und Geschirr und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienhaus/-wohnung und/oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen.
Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar und den Gemeinschaftseinrichtungen. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel.
Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Dem Vermieter ist der Name und Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.
Der Vermieter behält sich vor, nachträglich eine Aufwandsentschädigung in Rechnung zu stellen, sollte die Unterkunft bei Kontrolle nach der Abreise des Vertragspartners Schäden aufweisen, oder wenn die Unterkunft stark verunreinigt zurückgelassen wurde.
Wir weisen darauf hin, dass alle Unterkünfte Nichtraucherwohnungen sind und in den Räumen des Beherbergungsbetriebes nicht geraucht werden darf. Im Falle einer Nichtbeachtung, werden die Kosten für zusätzlichen Reinigungsaufwand oder entstandene Schäden dem Vertragspartner in Rechnung gestellt.
Eine Untervermietung oder Überlassung der Unterkunft an Dritte ist nicht erlaubt. Sowie die Weitergabe der Schlüssel an Dritte, die nicht im Beherbergungsvertrag als Mitreisende aufgeführt sind. Die Ferienwohnung darf nur von den aufgeführten Personen in der Buchung benutzt werden. Bei nicht Einhaltung, hat der Vermieter das Recht, den Mietvertrag fristlos zu kündigen.
Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden.
Sollte sich der Gast aus seiner Unterkunft ausgeschlossen haben, kann er den Vermieter innerhalb der Geschäftszeiten für einen kostenfreien Öffnungsversuch kontaktieren. Außerhalb der Geschäftszeiten wird hierfür eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30,00 € erhoben.
Sollte die Öffnung der Tür nicht durch den Vermieter nicht möglich sein, werden dem Gast die Kosten für die Öffnung durch einen Schlüsseldienst in vollem Umfang in Rechnung gestellt.
3.2 Haustiere
Haustiere dürfen nur in dafür vorgesehenen Objekten, nach vorheriger Zustimmung des Vermieters und gegen eine Gebühr pro Tier und Übernachtung in die Unterkunft mitgebracht werden.
Der Mieter/Vertragspartner, der ein Tier mitnimmt ist verpflichtet, sein Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäß zu beaufsichtigen bzw. zu verwahren.
Der Vertragspartner haften gegenüber dem Vermieter in vollem Umfang für Schäden, die die mitgebrachten Haustiere anrichten. Mögliche Schäden umfassen auch jene Ersatzleistungen des Vermieters, die der Vermieter gegenüber Dritten zu erbringen hat.
3.3 Internetnutzung
Steht in der Unterkunft ein WLAN-Zugang zur Verfügung, so ist dessen Nutzung nur für die Dauer des Aufenthalts und unter Einhaltung der WLAN-Nutzungsbedingungen gestattet.
Der Mieter/Vertragspartner und alle Mitreisenden sind für alle über den WLAN-Zugang in Anspruch genommenen, kostenpflichtigen Dienstleistungen oder Rechtsgeschäfte und dadurch entstehende Kosten verantwortlich. Dies gilt auch für alle Kosten und Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einer rechtswidrigen oder der Nutzungsvereinbarung zuwiderlaufenden Verwendung des WLAN-Zuganges entstehen können.
Eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist nicht gestattet.
3.4 Hausrecht
Generell wird der Vermieter oder ein vom Vermieter beauftragter Dritter die Unterkunft niemals in Abwesenheit oder ohne Wissen und Zustimmung des Gastes betreten.
Unter bestimmten Umständen (z.B. um zwingend erforderliche Instandhaltungsmaßnahmen oder Reparaturen durchzuführen oder wenn erhebliche oder gegenwärtige Gefahr für das Objekt, deren Einrichtung oder darin lebende Personen oder Tiere vorliegt) ist der Vermieter oder ein vom Vermieter beauftragter Dritter dennoch berechtigt, die Ferienwohnung ohne Wissen oder Zustimmung des Gastes zu betreten.
4 Datenverarbeitung
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.
Die Datenschutzerklärung wird in einem eigenständigen Dokument näher erläutert und ist jederzeit auf gapa-ferien.de einsehbar.
5 Schriftform
Andere als in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführte Vereinbarungen bestehen nicht.
Mündliche Absprachen werden nicht getroffen.
6 Schlussbestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.
Die Texte und Fotos dienen der realistischen Beschreibung, aber könne abweichen. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z.B. Bilder, Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.
Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Beherbergungsbetrieb gelegen ist. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.